Kann ich fiktiv mit meiner Versicherung abrechnen?
Die Antwort lautet – JA!
Nach dem Sie den Kostenvoranschlag von uns erhalten haben, können Sie diesen bei Ihrer Versicherung einreichen und sich die Reparaturkosten auszahlen lassen.
Wir erstellen Ihnen einen handelsüblichen Kostenvoranschlag, so wie es jede Werkstatt tun würde.
Sie haben bei uns aber den Vorteil, dass Sie keinen Termin dafür benötigen oder im Gegenzug eine Reparatur in Anspruch genommen werden muss.
einfach, unkompliziert und ohne Wartezeit…